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KI - Betriebsrat darf immer externe Hilfe nutzen

2026-04-30

Sachverständige sind vor allem dann wichtig, wenn im Gremium technisches oder rechtliches Wissen zu KI fehlt. Das kann etwa beim Einsatz von KI

Wenn im Betrieb Künstliche Intelligenz eingeführt oder eingesetzt wird, muss der Betriebsrat deren Auswirkungen auf Beschäftigte, Datenschutz und Arbeitsbedingungen beurteilen können. Dafür kann er nach § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige hinzuziehen.

Bei KI gilt diese Unterstützung gesetzlich sogar als erforderlich. Der Betriebsrat muss also nicht erst prüfen, ob er die nötigen Informationen auch intern bekommen könnte. Er muss sich mit dem Arbeitgeber nur noch über die Person des Sachverständigen und die Kosten verständigen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Sachverständige sind vor allem dann wichtig, wenn im Gremium technisches oder rechtliches Wissen zu KI fehlt. Das kann etwa beim Einsatz von KI

  • im Recruiting,
  • in der Leistungsüberwachung (Reporting und Auswertungen),
  • in der Produktionsplanung oder
  • in der Recherche und Kommunikation (Chatbots wie z.B. ChatGPT)

der Fall sein.

Sachverständige helfen dabei, Risiken für Diskriminierung, Datenschutz, psychische Belastung, Arbeitsschutz und Qualifizierungsbedarf zu bewerten. Sie können den Betriebsrat auch bei der Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz unterstützen.

Für die Praxis heißt das:

Betriebsräte sollten früh klären, ob bereits KI-Systeme im Betrieb genutzt werden oder eingeführt werden sollen. Fehlt der Überblick, sollte das Gremium den Arbeitgeber zur Auskunft auffordern. Anspruchsgrundlage ist hier § 80 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. So kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte wirksam ausüben und bei KI-Themen auf Augenhöhe verhandeln.

Über den Autor

Klaus-Dieter Franzen

Klaus-Dieter Franzen

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte: Kollektives Arbeitsrecht, Datenschutz und KI
Qualifikation: zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ich kümmere mich seit 1996 um Ihr gutes Recht, regional, national und international. Das kollektive Arbeitsrecht, künstliche Intelligenz und der Datenschutz bilden die zentralen Schwerpunkte meiner Tätigkeit, auch als Referent für Betriebsräte und in fachanwaltlichen Fortbildungen.

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